Da wir immer mal wieder gefragt werden, ob wir ein Spendenkonto haben, hier die Kontodaten.

 

Wir sind vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und sind berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Als gemeinnütziger Verein werden wir vom Finanzamt geprüft, ob die Spenden für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 

 

Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, vermerken Sie es bitte auf der Überweisung.

Bitte unbedingt an die Angabe Ihrer Adresse denken !

 

Spendenkonto:

 

Jahweh Dienst e.V.

IBAN: DE87 5001 0060 0737 4576 05

BIC:   PBNKDEFF

 

Verwendungszweck: Spende

 

Die BIC brauchen Sie nur für Überweisungen aus dem Ausland.

Für Inlandsüberweisungen reicht die IBAN aus.

 

 

 

Spendenbescheinigungen

 

 

Bitte helfen Sie uns, Verwaltungskosten zu sparen

 

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

 

Laut Gesetz gilt die Kopie der Abbuchung vom Konto laut Kontoauszug bei einer Zuwendung bis zu 200,00 € als Zuwendungsbestätigung.

 

 

Der JAHWEH Dienst e.V., Heinestr. 6, 57610 Altenkirchen,  ist berechtigt, Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommenssteuergesetzes entgegen zu nehmen.

 

Laut Freistellungsbescheid für 2018- 2020, ausgestellt am 16.09.2021 des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg, Steuer-Nummer: 02/650/35017 ist der JAHWEH Dienst e.V. als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

 

Der Freistellungsbescheid wird immer rückwirkend für 3 Jahre ausgestellt. Deshalb wundern Sie sich nicht, wenn dort ältere Daten stehen. Das hat seine Richtigkeit.

 

Der JAHWEH Dienst e.V. möchte Ihre Spenden so effektiv und wirkungsvoll wie möglich einsetzen und unnötig hohe Ausgaben für Porto und Versandkosten vermeiden.

 

Aus diesem Grund werden wir zukünftig nur noch Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von 200 Euro versenden.

 

Wir denken, dass diese Vorgehensweise auch in Ihrem Interesse ist und die so gesparten Kosten in die gemeinnützige Arbeit fließen können.

 

Selbstverständlich können Sie auf Wunsch auch eine Spendenquittung für einen Betrag unter 200 € erhalten.

Bitte teilen Sie uns das mit.

 

Bei Mehrfach-Spenden in einem Jahr stellen wir eine gesammelte Spendenquittung für das ganze Jahr aus.

 

Bitte unbedingt auf die Angabe Ihrer Adresse denken !

 

Falls Sie bis zum 31.1. des Folgejahres keine Spendenquittung erhalten haben, kann es daran liegen, dass Sie uns keine Adresse mitgeteilt haben. Bitte setzen Sie sich dann mit uns in Verbindung.

 

Wie bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Ohne Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich.